Rechtsanwalt Till Win
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Die Zeit, Artikel-Serie zu arbeitsrechtlichen Fragen
BZ-Artikel vom 23.06.2017, 175 Millionen Euro Strafe fuer Hartz-iv-empfaenger
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Welt-Artikel vom 14.04.2013, Das Märchen vom faulen Hartz IV-Empfänger
Publiziert am
7. Juli 2017
von
Till
https://www.welt.de/wirtschaft/article115274008/Das-Maerchen-vom-faulen-Hartz-IV-Empfaenger.html
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Pressebeiträge
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Aktuelles
Berlin kann Ansprüche auf Sozialwohnungen bei weitem nicht erfüllen
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2023 – L 34 AS 319/19: Die AV-Wohnen für Berlin stellt kein schlüssiges Konzept dar. Die Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete ist gem. § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 % zu bestimmen.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2024 – L 32 AS 1179/23 B ER: Auch bei Anwendung der um den Faktor 1,1 erhöhten Werte der Wohngeldtabelle (Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG) dürfte § 12 Abs. 7 WoGG (Klimakomponente) zu berücksichtigen sein.
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2023 – L 32 AS 1888/17: „Wohnraum, der nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus und des WoGG angemessen ist, kann jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten nicht grundsicherungsrechtlich unangemessen sein.“
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 09.04.2019 – L 32 AS 816/18 B PKH – Endgültige Leistungsfestsetzung auf null setzt ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung voraus.
Bundessozialgericht Urteil vom 03.07.2020, B 8 SO 15/19 R, Jobcenternachzahlungen müssen grundsätzlich mit 4 Prozentpunkten verzinst werden
BSG, Urteil v. 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 R, Verjährung von Jobcenterrückforderungen grundsätzlich nach 4 Jahren und nicht nach 30 Jahren
Mietendeckel Berlin Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. März 2021 – 2 BvF 1/20, Übernahme von Mietnachzahlung beim Jobcenter beantragen
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 Verfassungswidrigkeit bestimmter Sanktionen nach dem SGB II
DriveNow Schadensregulierung – Landgericht Berlin weist Klage wegen wasserbedingtem Motorschaden ab