Im Rahmen der Eigenbemühungen hat sind alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung, die Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und die Inanspruchnahme der Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit.
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Aktuelles
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 Verfassungswidrigkeit bestimmter Sanktionen nach dem SGB II
- DriveNow Schadensregulierung – Landgericht Berlin weist Klage wegen wasserbedingtem Motorschaden ab
- B.Z. Artikel, Amt zahlt Hartz-IV-Empfängern größere und teurere Wohnungen
- BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01. August 2017 – 1 BvR 1910/12: Eilrechtsschutz wegen zu geringer Kosten für Unterkunft und Heizung darf nicht shematisch von Räumungsklage abhängig gemacht werden, drohende Verfahrenskosten sind ebenfalls zu berücksichtigen
- Zeit-Artikel vom 22.08.2017, Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern Sozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter.
- BZ – Artikel vom 17.02.2017; Spitze bei Bestrafungen, Hart IV statt Hartz IV: Das sind die härtesten Jobcenter Berlins
- Corrective: So unterschiedlich kürzen Jobcenter den Hartz IV-Empfängern das Existenzminimum
- Zeit Artikel: Zwei Milliarden Euro Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
- SG Aachen, Beschluss vom 05. August 2015 – S 14 AS 702/15 ER; Bestimmtheitsanforderungen hinsichtlich der Bewerbungspflicht und der Kostenübernahme für Bewerbungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2016 – L 7 AS 414/16 B ER – Aus einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung muss ersichtlich werden, ob eine Sanktion wegen wiederholter Pflichtverletzung droht.