Sozialrecht – Bürgergeld, abschließende Leistungsfestsetzung nach vorläufiger Bewilligung

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win@t-online.de

Wenn Sie eine abschließende Leistungsfestsetzung und Erstattung nach vorläufiger Bewilligung vom Jobcenter erhalten haben und anwaltliche Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Meine anwaltliche Beratung erfolgt sofern Sie sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen ohne Zuzahlung Ihrerseits. Soweit Sie rechtsschutzversichert sein sollten, rechne ich natürlich gerne gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Ansonsten kostet die Erstberatung für Selbstzahler i.d.R. 50,- Euro.

Gerne können Sie mich im Büro unter der Telefonnummer

                                               (030 ) 303 28 503

anrufen und einen Termin vereinbaren oder Ihr Anliegen kurz erörtern.

Sie können mir Ihr Anliegen auch kurz unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktfeld schildern. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.

                                  Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Insbesondere bei schwankendem Einkommen kommt es häufig zu vorläufigen Bewilligungsbescheiden. Nach Abschluss des Bewilligungszeitraums fordert das Jobcenter dann oft unter Fristsetzung dazu auf die tatsächlichen Einkünfte anzugeben und nachzuweisen.

Häufig setzten die Jobcenter die Leistungen dann wegen verspäteter Einreichung oder unvollständiger Unterlagen für den gesamten Zeitraum auf null Euro fest und verlangen die gesamten gewährten Leistungen zurück. Nicht selten handelt es sich dabei um mehrere Tausend Euro.

Eine Vielzahl dieser Festsetzungen auf null und Erstattungsforderungen sind allerdings rechtswidrig. Häufige Fehler unterlaufen den Jobcentern erfahrungsgemäß im Hinblick auf:

-Formelle Anforderungen, z.B. unzutreffende vorherige Rechtsfolgenbelehrung, unzutreffende Zuordnung des Einkommens zu bestimmten Monaten, Festsetzungen nach Ablauf der Jahresfrist ab Ende des Bewilligungszeitraumes, etc…

-Häufig rechnet das Jobcenter auch das Einkommen teilweise unzutreffend an. Insbesondere bei Selbständigen werden oft Betriebsausgaben nicht berücksichtigt oder zu hohe Betriebseinnahmen unterstellt.

-Öfters berücksichtigt das Jobcenter zudem nachträglich eingereichte Unterlagen nicht mehr oder behauptet eingereichte Unterlagen nicht erhalten zu haben.

Es wird daher dringend empfohlen solche Festsetzungen auf null und Erstattungsforderungen grundsätzlich anwaltlich überpüfen zu lassen.