Mietendeckel Berlin Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. März 2021 – 2 BvF 1/20, Übernahme von Mietnachzahlung beim Jobcenter beantragen

Rechtsanwalt Till Win
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25.03 2021 – 2 BvF 1/20 – entschieden, dass das das  Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Berliner Mietendeckel) nichtig ist.

Auf viele Berliner kommen nunmehr erhebliche Nachzahlungen zu. Sofern Berliner im Jobcenterbezug stehen sollten sie unbedingt die Übernahme der Nachforderung durch das Jobcenter beantragen.

Auch Berliner die eigentlich nicht im Jobcenterbezug stehen können unter Umständen Leistungen vom Jobcenter erhalten, wenn sie im Monat der Fälligkeit der Nachforderung die Übernahme durch das Jobcenter beantragen. Eine zumindest teilweise Übernahme dieser Nachforderungen kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Nachforderung so groß ist, dass die Nachforderung zusammen mit den sonstigen laufenden Kosten im Fälligkeitsmonat nicht ohne weiteres mit den in diesem Monat zugeflossenen Einnahmen bezahlt werden kann.

Sofern das Jobcenter die Übernahme der Nachzahlung ablehnen sollte, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden. Es ist davon auszugehen, dass in der nächsten Zeit zahlreiche Gerichtsurteile zur Übernahmefähigkeit von Vermieternachforderungen durch das Jobcenter aufgrund der Nichtigkeit des Mietendeckels ergehen werden. Es ist daher ratsam die Übernahme rechtzeitig zu beantragen und Ablehnungen nicht bestandskräftig werden zu lassen.

Den vollständigen Beschluss vom 25.03 2021 – 2 BvF 1/20 – finden Sie unter:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/fs20210325_2bvf000120.html

Weiterführende Links:

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2771/

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