Sozialrecht – Bürgergeld, Einkommensanrechnung

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win@t-online.de

Wenn Sie ein Problem mit dem Jobcenter wegen der Einkommensanrechnung haben und anwaltliche Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Meine anwaltliche Beratung erfolgt sofern Sie sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen ohne Zuzahlung Ihrerseits. Soweit Sie rechtsschutzversichert sein sollten, rechne ich natürlich gerne gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Ansonsten kostet die Erstberatung für Selbstzahler i.d.R. 50,- Euro.

Gerne können Sie mich im Büro unter der Telefonnummer

                                               (030 ) 303 28 503

anrufen und einen Termin vereinbaren oder Ihr Anliegen kurz erörtern.

Natürlich können Sie mir Ihr Anliegen auch kurz unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktfeld schildern. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.

                                  Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Es kommt vor, dass das Jobcenter zu Unrecht Einkommen auf das Bürgergeld anrechnet, z.B. weil Bareinzahlungen auf das Konto als Einkommen berücksichtigt wird. Tatsächlich dürfen nicht alle Einnahme auf das Bürgergeld angerechnet werden, wie z.B. Darlehen.

Näheres wird in §§ 11, 11a. § 11b SGB II und in der Bürgergeld-Verordnung geregelt.