4. Sozialrecht – Arbeitslosengeld I, ALG I, SGB III, Bundesagentur

Rechtsanwalt Till Win (Berlin Charlottenburg)

ALG I-Recht / Arbeitslosengeld I / SGB III
Kanzlei Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin, Tel. 030 303 28 503

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win@t-online.de

Wenn Sie Probleme mit der Agentur für Arbeit mit dem Arbeitslosengeld I (SGB III) haben und anwaltliche Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Meine anwaltliche Beratung erfolgt sofern Sie sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen ohne Zuzahlung Ihrerseits. Soweit Sie rechtsschutzversichert sein sollten, rechne ich natürlich gerne gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Ansonsten kostet die Erstberatung für Selbstzahler i.d.R. 50,- Euro.

Gerne können Sie mich im Büro unter der Telefonnummer

                                               (030 ) 303 28 503

anrufen und einen Termin vereinbaren oder Ihr Anliegen kurz erörtern.

Natürlich können Sie mir Ihr Anliegen auch kurz unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktfeld schildern. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.

                                  Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Im Folgenden werden einige häufig vorkommende Problemstellungen aufgeführt. Bei Interesse klicken Sie bitte auf die Schlagwörter für weitere Informationen.

               –12 wöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe gem. § 159 Abs.1 Nr.1 SGB III

Anbei finden Sie noch einige nützliche Links zu Internetseiten von anderen Anbietern die bei der Bewältigung von Problemen im Arbeitsrecht hilfreich seien können:

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen/sgbiii-arbeitsfoerderung