4. Arbeitslosengeld I, ALG I, SGB III, Bundesagentur

Rechtsanwalt Till Win (Berlin Charlottenburg)

ALG I-Recht / Arbeitslosengeld I / SGB III
Kanzlei Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin, Tel. 030 303 28 503

Das sogenannte Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine beitragsabhängige Geldersatzleistung der Sozialversicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 136 ff. SGB III.

Gerne berate und vertrete ich Sie falls es zu Problemen mit der Agentur für Arbeit kommt. Sofern Sie sich vorab einen Beratungshilfeschein besorgen erfolgt die Beratung und die außergerichtliche Vertretung bei mir ohne Zuzahlung Ihrerseits. Andernfalls kostet die Erstberatung id.R. 50,- Euro. Gerne können Sie mich vorab anrufen und mir Ihre Angelegenheit unverbindlich kurz schildern. Kosten fallen diesbezüglich nicht an.

In der Praxis häufig vorkommende Problemkreise sind:

               –12 wöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe gem. § 159 Abs.1 Nr.1 SGB III

Weitere hilfreiche Informationen bieten die Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit.