Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe

Rechtssuchende die einen eigenen Anwalt nicht selbst bezahlen können, haben die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe.

Die Beratungshilfe wird durch einen sogenannten Berechtigungsschein gewährt, wodurch die anwaltlichen Gebühren für die Beratung und außergerichtliche Vertretung für konkrete Rechtsangelegenheiten vom Staat übernommen. Der eigentlich verbleibende Eigenanteil i.H.v. 15 Euro wird von mir nicht in Rechnung gestellt, so dass keine Zuzahlung Ihrerseits erfolgt. Vorausetzung ist grundsätzlich, dass Sie eine konkrete (außergerichtliche) rechtliche Auseinandersetzung haben und nur über geringe finanzielle Mittel verfügen.

Den Berechtigungsschein kann man bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnsitzes ausgehändigt bekommen. Wohnen Sie z.B. in Charlottenburg, so ist für Sie das Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig (Tel. 90177 242 oder 90177 833 , Öffnungszeiten Mo-Mi 8.30-15 Uhr, Do 8.30-18 Uhr und Fr 8.30-13 Uhr).

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

1. Unterlagen, aus denen die Angelegenheit ersichtlich wird, für die ein Berechtigunsschein benötigt wird, z.B. Bescheide oder Briefe etc.

2. Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse, z.B. Jobcenterbescheid und Kontoauszüge der letzten drei Monate.

3. Personalausweis oder Reisepass.

Den Berechtigungsschein erhalten Sie ohne Terminvereinbarung direkt bei der Rechtsantragstelle ausgehändigt (Ausnahme Amtsgericht Neukölln, dort nur nach Terminvereinbarung).

Sofern die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren begehrt wird, kann der Anwalt für Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Diese deckt die eigenen Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten ab, nicht jedoch die Kosten eines etwaigen Anwalts der Gegenseite. PKH wird bewilligt, wenn das Gerichtsverfahren hinreichende Erfolgsaussichten bietet und sie nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. Allerdings müssen Sie die über die PKH gezahlten Gebühren an den Staat zurückzahlen, wenn sich Ihre finanzielle Situation innerhalb von vier Jahren ausreichend verbessern sollte.

Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

-ausgefüllte und unterschriebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse (zum PDF-Formular)

-vollständige lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate in Kopie

-Einkommensnachweis in Kopie z.B. in Form eines aktuellen SGB II-Bescheids