Sozialrecht – Bürgergeld, EU-Bürger

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win@t-online.de

Wenn Sie als EU-Bürger Probleme mit dem Jobcenter haben und anwaltliche Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Meine anwaltliche Beratung erfolgt sofern Sie sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen ohne Zuzahlung Ihrerseits. Soweit Sie rechtsschutzversichert sein sollten, rechne ich natürlich gerne gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Ansonsten kostet die Erstberatung für Selbstzahler i.d.R. 50,- Euro.

Gerne können Sie mich im Büro unter der Telefonnummer

                                               (030 ) 303 28 503

anrufen und einen Termin vereinbaren oder Ihr Anliegen kurz erörtern.

Natürlich können Sie mir Ihr Anliegen auch kurz unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktfeld schildern. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.

                                  Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Häufig verweigert das Jobcenter EU-Bürgern unter Berufung auf § 7 Abs.1 S.2 SGB II Hartz IV-Leistungen, weil diese sich lediglich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. In einem solchen Fall empfiehlt sich öfters die Einlegung eines Widerspruchs und zusätzlich die Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens, da  einige  Richter am Sozialgericht das Jobcenter in solchen Fällen im Rahmen einer Folgenabwägung vorläufig verpflichten Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII zu gewähren.