Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win@t-online.de
Wenn Sie einen Sanktionsbescheid vom Jobcenter erhalten und Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Meine anwaltliche Beratung erfolgt sofern Sie sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen ohne Zuzahlung Ihrerseits. Soweit Sie rechtsschutzversichert sein sollten, rechne ich natürlich gerne gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Ansonsten kostet die Erstberatung für Selbstzahler i.d.R. 50,- Euro.
Gerne können Sie mich im Büro unter der Telefonnummer
(030 ) 303 28 503
anrufen und einen Termin vereinbaren oder Ihr Anliegen kurz erörtern.
Natürlich können Sie mir Ihr Anliegen auch kurz unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktfeld schildern. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören!
Selbst wenn Sie Ihre Pflichten tatsächlich verletzt haben sollten, sind Sanktionsbescheide nicht selten aus formalen Gründen angreifbar und aufzuheben.
Anbei eine Auflistung häufiger Jobcentersanktionen und diesbezügliche häufige Fehler der Jobcenter:
– Sanktionen wegen Meldeversäumnissen trotz Krankschreibung
– Sanktionen wegen Verstößen gegen die Bewerbungsbemühungen
– Sanktionen im Zusammenhang mit einem Vermittlungsvorschlag
– trotz Nichterhalt des Sanktionsbescheids
– wegen Pflichtverletzungen, welche bereits mehr als 6 Monate zurückliegen
– wiederholter Pflichtverstöße