Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win[at]t-online.de
Gerne können Sie mir Ihren Sanktionsbescheid einscannen und zusammen mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung zur Prüfung per E-Mail übersenden. Sofern Erfolgsaussichten bestehen (Regelfall) biete ich Ihnen an, gegen den Sanktionsbescheid im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder eines Überprüfungsverfahrens vorzugehen. Die Abrechnung meiner Anwaltsgebühren erfolgt über das Jobcenter oder über die sogenannte Beratungshilfe, die ich für Sie beantragen würde. Sie haben also kein Kostenrisiko. Einzige Voraussetzung ist, dass der Sanktionsbescheid nicht älter als vom 01.01.2018 ist. Es ist daher auch die Überprüfung älterer Sanktionsbescheide möglich und zu empfehlen.
Natürlich können Sie mich auch telefonisch gerne in der Kanzlei anrufen oder einen Beratungstermin im Büro vereinbaren. Insbesondere für Kunden aus Brandenburg, biete ich jedoch auch die Überprüfung im Rahmen der Übersendung per E-Mail und per Telefon an.
Ich freue mich auf Ihren Kontakt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.