Einkommensanrechnung Freibeträge § 11b SGB II Bürgergeld, Hartz 4

Rechtsanwalt Till Win
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§ 11b SGB II Absetzbeträge


Falls Sie eigene Einkünfte haben, dürfen diese nur nach Abzug der geltenden Freibeträge auf Ihre Bürgergeld angerechnet werden.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Der Erwerbstätigenfreibetrag lässt sich am einfachsten an einem beispielhaften Arbeitseinkommen i.H.v. monatlich 1500,- Euro brutto / 1100,- Euro netto erklären.

Für Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind die ersten 100 Euro netto monatlich vollkommen anrechnungsfrei.

Für den Teil Ihres monatlichen Gehalts der 100,- Euro brutto übersteigt aber nicht 520,- Euro brutto übersteigt, erhalten Sie weitere 20 Prozent als Freibetrag gutgeschrieben (also können Sie insoweit weitere 84,- Euro Freibetrag vom Nettolohn abziehen).

Für den Teil Ihres monatlichen Gehalts der 520,- Euro brutto übersteigt aber nicht 1000,- Euro brutto übersteigt, erhalten Sie weitere 30 Prozent als Freibetrag gutgeschrieben (also können Sie insoweit weitere 144,- Euro Freibetrag vom Nettolohn abziehen).

Für den Teil Ihres monatlichen Gehalts der 1000,- Euro brutto übersteigt aber nicht 1200,- Euro brutto übersteigt, erhalten Sie weitere 10 Prozent als Freibetrag gutgeschrieben (also können Sie insoweit weitere 20,- Euro Freibetrag vom Nettolohn abziehen).

Bei dem beispielhaften monatlichen Erwerbseinkommen i.H.v. 1500,- Euro brutto / 1100,- Euro netto können Sie daher von dem Nettogehalt einen Freibetrag i.H.v 348,- Euro (100,- Euro + 84,- Euro + 144,- Euro + 20,- Euro) abziehen. Es würde sich daher ein  anrechenbares monatliches Einkommen i.H.v. 752,- Euro  (1100,- Euro minus 348,- Euro) ergeben.

Von den 1100,- Euro Nettogehalt die jeden Monat aufs Konto überwiesen werden, würden somit lediglich  752,- Euro als Einkommen auf Ihre Hartz IV Leistungen angerechnet werden.

Sofern Sie ein minderjähriges Kind haben oder mit einem minderjährigen Kind zusammenleben, würden Sie für den Teil Ihres monatlichen Gehalts der 1200,- Euro brutto übersteigt aber nicht 1500,- Euro brutto übersteigt  nochmals weitere 10 Prozent als Freibetrag gutgeschrieben bekommen (also könnten Sie insoweit nochmal 30,- Euro Freibetrag vom Nettolohn abziehen).

Sonstiges Einkommen

Für Erwachsene die Einkommen haben, welches nicht aus Erwerbstätigkeit stammt, gibt es  lediglich einen Freibetrag i.H.v. 30,- Euro (sogenannte Versicherungspauschale). Minderjährige erhalten den Freibetrag für Versicherungen nur sofern tatsächlich versicherungskosten anfallen.