Erstausstattung Schwangerschaft

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win[at]t-online.de

Für die Erstausstattung an Bekleidung aufgrund der Schwangerschaft ist folgende Pauschale zu gewähren:

Schwangerschaftsbekleidung: 142,- €

Für die Erstausstattung anlässlich der Geburt eines Kindes ist folgende Pauschale zu gewähren:
Babyerstausstattung: 311,00 €

Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist rechtzeitig, d.h. zwei bis drei Monate vor dem errechneten Entbindungstermin zu gewähren und deckt neben dem Bekleidungs- und Hygienebedarf auch die Bettenausstattung des Kindes ab. Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist auch ab dem zweiten Kind unabhängig vom zeitlichen Abstand der aufeinander folgenden Geburten in voller Höhe zu gewähren.

Zusätzlich zur Pauschale für die Babyerstausstattung sind rechtzeitig, d.h. zwei bis drei Monate vor dem errechneten Entbindungstermin als Erstausstattung anlässlich der Geburt folgende Bedarfe zu decken:

Kinderwagen( gebraucht) mit
Matratze ( neu): 100,- €

Kinderbett (gebraucht) mit
Matratze (neu): 100,- €

Hochstuhl: 15,- €

Weitere Informationen unter: