Endgültige Leistungsfestsetzung nach vorläufiger Bewilligung

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
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Insbesondere bei schwankendem Einkommen kommt es häufig zu vorläufigen Bewilligungsbescheiden. Nach Abschluss des Bewilligungszeitraums fordert das Jobcenter dann oft unter Fristsetzung dazu auf die tatsächlichen Einkünfte anzugeben und nachzuweisen.

Häufig setzten die Jobcenter die Leistungen dann wegen verspäteter Einreichung oder unvollständiger Unterlagen für den gesamten Zeitraum auf null Euro fest und verlangen die gesamten gewährten Leistungen zurück. Nicht selten handelt es sich dabei um mehrere Tausend Euro.

Eine Vielzahl dieser Festsetzungen auf null und Erstattungsforderungen sind allerdings rechtswidrig. Häufige Fehler unterlaufen den Jobcentern erfahrungsgemäß im Hinblick auf:

-Formelle Anforderungen, z.B. unzutreffende vorherige Rechtsfolgenbelehrung, unzutreffende Zuordnung des Einkommens zu bestimmten Monaten, Festsetzungen nach Ablauf der Jahresfrist ab Ende des Bewilligungszeitraumes, etc…

-Häufig rechnet das Jobcenter auch das Einkommen teilweise unzutreffend an. Insbesondere bei Selbständigen werden oft Betriebsausgaben nicht berücksichtigt oder zu hohe Betriebseinnahmen unterstellt.

-Öfters berücksichtigt das Jobcenter zudem nachträglich eingereichte Unterlagen nicht mehr oder behauptet eingereichte Unterlagen nicht erhalten zu haben.

Es wird daher dringend empfohlen solche Festsetzungen auf null und Erstattungsforderungen grundsätzlich anwaltlich überpüfen zu lassen.