Urlaub

Jedem Arbeitnehmer steht Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub zu. Gesetzlich ist dies im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 20 Urlaubstage im Jahr.

Der Urlaubsanspruch verfällt grundsätzlich zum 31. Dezember eines jeden Jahres, es sei denn, dass dringende Gründe dem Urlaub entgegenstanden. In diesem Fall kann der Urlaub ausnahmsweise noch im nächsten Kalenderjahr bis zum 31.03.2013 genommen werden. Sofern nur ein Teil des Urlaubs vor dem Ende des Kalenderjahres hätte genommen werden können, erlischt dieser Teil mit Ablauf des 31. Dezembers. Lediglich der Teil, der nicht hätte genommen werden können, wird auf das nächste Kalenderjahr übertragen.

Kann der Arbeitnehmer aufgrund andauernder Krankheit keinen Urlaub nehmen erlischt der Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres, selbst wenn die Krankheit noch andauern sollte.

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und noch Urlaubsansprüche offen waren, so sind diese Urlaubsansprüche in Geld auszuzahlen.