Offene Arbeitsvergütung

Sofern Ihr Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsvergütung nicht ordnungsgemäß zahlt, sollten Sie spätestens eine Erstberatung in Anspruch nehmen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie um Ihren Arbeitslohn prellen möchte oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob und wann Ihre Lohnforderung wegen etwaiger Ausschlussfristen verfällt.

Zu erörtern ist in einem solchen Fall grundsätzlich die Zweckdienlichkeit einer Lohnklage gegen Ihren Arbeitgeber, die vorsorgliche Beantragung von Insolvenzgeld und die Möglichkeit der Verweigerung der weiteren Erbringung von Arbeitsleistungen bis zur Zahlung des angefallenen Lohnrückstandes.

Unter Umständen kann auch eine fristlose Kündigung Ihrerseits sinnvoll sein, wenn Sie an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kein Interesse mehr haben, da Ihnen in diesem Fall Schadensersatz für zukünftigen Lohnausfall und eine angemessene Abfindung zustehen könnte.