Aufhebungs- und Erstattungsbescheide

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win[at]t-online.de

Gerne berate und vertrete ich Sie als Rechtsanwalt im Widerspruchs- oder Klageverfahren falls Sie einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten haben und sich gegen diesen verteidigen wollen.

Aufhebungs- und Erstattungsbescheide unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen und können aus zahlreichen Gründen rechtswidrig sein. Selbst wenn es tatsächlich zu einer Überzahlung gekommen ist, heißt dies nicht automatisch, dass Sie das vom Jobcenter zuviel gezahlte Geld auch zurückzahlen müssen. Häufige Fehler passieren den Jobcentern z.B. bei der Rückforderung

– wegen Betriebskostenguthaben
– gegenüber gerade volljährig gewordenen Personen
– gegenüber Personen mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
– für über ein Jahr zurückliegende Bewilligungszeiträume
– gegenüber großen Bedarfsgemeinschaften
– bei unverschuldeten und nur schwer erkennbaren Überzahlungen
– fehlerhafter Anwendung des Zuflussprinzips
– wegen formeller Mängel der Bescheide

Es ist daher grundsätzlich zu empfehlen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und mit einem Widerspruch anzugreifen.  Zudem hat ein Widerspruchsverfahren den positiven Nebeneffekt, dass die Erstattungsforderung für die Dauer des Widerspruchsverfahrens nicht gezahlt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass die Widerspruchsfrist nur einen Monat beträgt.

Sofern Sie sich beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes vorab einen sogenannten Beratungshilfeschein besorgen erfolgt die anwaltliche Beratung und die Vertretung im Widerspruchsverfahren bei mir grundsätzlich ohne jede Zuzahlung Ihrerseits. Falls Sie rechtsschutzversichert sind stelle ich gerne für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Falls Sie vorab kurze Fragen haben können Sie mich gerne unverbindlich in der Kanzlei anrufen oder über das Kontaktmenü kontaktieren.