Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. August 2008 – L 2 B 482/08 AS-ER, Sanktion wegen Maßnahmeabbruch erfordert positive Feststellung der Zumutbarkeit der Maßnahme
b) Ob beim Ast. die Voraussetzungen des § 31 Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB II vorliegen, kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend beurteilt werden. Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 und 2 SGB II wird bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht …