Welt-Artikel vom 14.04.2013, Das Märchen vom faulen Hartz IV-Empfänger
https://www.welt.de/wirtschaft/article115274008/Das-Maerchen-vom-faulen-Hartz-IV-Empfaenger.html
https://www.welt.de/wirtschaft/article115274008/Das-Maerchen-vom-faulen-Hartz-IV-Empfaenger.html
http://www.zeit.de/serie/da-staunt-der-chef
Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BVerfG 2. Juli 2001 – 1 BvR 2049/00 – zu II 1 b cc bbb der Gründe). Dies kann ua. …
http://www.bz-berlin.de/deutschland/jobcenter-bestrafen-hartz-iv-empfaenger-willkuerlich
Den Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bildet der im Wege einer echten Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Zahlung der für den Zeitraum vom 01.04.2013 bis 30.06.2013 bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts i.H.v. insgesamt 2.010,00 EUR. Das Sozialgericht hat die Klage zu Unrecht abgewiesen. Die …
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Schließlich ist der Minderungsbescheid vom 8.5.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.8.2014 rechtswidrig, weil er keine Entscheidung darüber enthält, ob der Beklagte die Unterkunftskosten an den Vermieter direkt überweist oder nicht. Gemäß § 31a Abs. 3 Satz 3 SGB II soll bei einer Minderung des Alg II um mindestens …
Eine Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II setzt eine Rechtsfolgenbelehrung oder eine entsprechende positive Kenntnis beim Leistungsberechtigten voraus. Der Rechtsfolgenbelehrung kommt eine Warnfunktion zu, sie soll dem Leistungsberechtigten in verständlicher Form erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen eine Pflichtverletzung auf seinen Leistungsanspruch haben werde …
Das BSG hat mit Urteil vom 29.04.2015 – B 14 AS 19/14 R, Rn. 43 angesichts von sieben in Folge sanktionierten Meldeversäumnissen für die Meldeaufforderungen 4 bis 7 ausgeführt: „Die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide folgt nicht aus der ‚Einladungsdichte‘ als solche (dazu a), sondern aus der als Vorfrage für die …
Die Berufung ist unbegründet. Das SG hat den Beklagten zu Recht verurteilt, den Kläger vom Vergütungsanspruch seines Bevollmächtigten für das Widerspruchsverfahren (W 96 202-03769/15) in Höhe von 380,80 Euro freizustellen. 23 Der Kläger verfolgt sein Begehren zutreffend mit der allgemeinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG. Danach kann die …