LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2024 – L 32 AS 1179/23 B ER: Auch bei Anwendung der um den Faktor 1,1 erhöhten Werte der Wohngeldtabelle (Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG) dürfte § 12 Abs. 7 WoGG (Klimakomponente) zu berücksichtigen sein.
„Auch bei Anwendung der um den Faktor 1,1 erhöhten Werte der Wohngeldtabelle (Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG) dürfte § 12 Abs. 7 WoGG (Klimakomponente) zu berücksichtigen sein. Die dort enthaltenen Werte erhöhen nach dem Wortlaut die Werte der Anlage 1, dies ergibt sich auch den gesetzgeberischen Motiven (BT-Drs. 20/3936 S. 75 zu …