BAG, Urteil vom 19. Januar 2016 – 2 AZR 449/15, Anforderungen an die vorsorgliche Urlaubsgewährung während des Kündigungsrechtsstreits
bb) Nach den bisherigen Feststellungen stellte die Beklagte den Kläger mit Schreiben vom 3. November 2008 unwiderruflich unter Anrechnung auf den tariflichen Erholungsurlaub für das Jahr 2008 von der Arbeitsleistung frei. Mit Schreiben vom 18. August 2009 gab sie für das Jahr 2009 und mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 sowie 23. Februar 2010 …