Die Rechtsfolgenbelehrung ist fehlerhaft, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Festsetzung auf Null erfolgt, wenn bis zu einem bestimmten Termin Unterlagen nicht vorgelegt werden, da die angeforderten Unterlagen grundsätzlich auch nach Fristablauf vorgelegt werden können. (Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2511/)
Damit dürfte nach der Erfahrung des Unterzeichners eine Vielzahl der Rechtsfolgenbelehrungen und der endgültigen Leistungsfestsetzungen auf Null des Jobcenters rechtswidrig sein.