Das Landgericht Berlin hat eine Klage von DriveNow gegen einen Kunden abgewiesen. Ich hatte den Kunden als Rechtsanwalt gegenüber DriveNow vertreten. Der Kunde hatte einen Mini bei einer Regenfahrt benutzt und war in eine überflutete Straße eingefahren. Es kam zu einem wasserbedingten Motorschaden. DriveNow forderte 13.000,- Euro wegen des Motorschadens. Der eingetretene Wasserschaden unterfalle nicht dem DriveNow-Versicherungsschutz so das Unternehmen. Der Kunde hafte daher auch für einfache Fahrlässigkeit, wobei das Verschulden vermutet werde. Zudem sei der Motorschaden auch grob fahrlässig vom Kunden herbeigeführt worden. Das Landgericht Berlin wies die Klage von Drive-Now mit Urteil vom 14.02.2019 (65 O 72/18) vollumfänglich ab. Der Vorfall sei von der DriveNow-Versicherung umfasst. Der Kunde hafte daher nur für grobe Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit konnte das Gericht im vorliegenden Fall zudem nicht erkennen.
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