LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2023 – L 34 AS 319/19: Die AV-Wohnen für Berlin stellt kein schlüssiges Konzept dar. Die Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete ist gem. § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 % zu bestimmen.

„Der Beklagte hat die als angemessen angesehenen Aufwendungen für die Unterkunft vorliegend anhand der AV-Wohnen 2015 festgesetzt. Der Senat hat indes bereits in seinem Urteil vom 24. November 2022 (L 34 AS 2245/18) ausführlich dargelegt, dass diese kein schlüssiges Konzept für die Bestimmung der abstrakten Angemessenheitswerte darstellen (juris, Rn. 60 …

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2023 – L 32 AS 1888/17: „Wohnraum, der nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus und des WoGG angemessen ist, kann jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten nicht grundsicherungsrechtlich unangemessen sein.“

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 30. März 2023 – L 32 AS 1888/17 –, Rn. 100 – 106, juris, insoweit wie folgt entschieden: „Wohnraum, der nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus und des WoGG angemessen ist, kann jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten nicht grundsicherungsrechtlich unangemessen sein (Senatsurteil vom 02.12 2021, L …

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