BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01. August 2017 – 1 BvR 1910/12: Eilrechtsschutz wegen zu geringer Kosten für Unterkunft und Heizung darf nicht shematisch von Räumungsklage abhängig gemacht werden, drohende Verfahrenskosten sind ebenfalls zu berücksichtigen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/08/rk20170801_1bvr191012.html

 

 

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