Bürgergeld – Erstausstattung Schwangerschaft

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win[at]t-online.de

Für die Erstausstattung an Bekleidung aufgrund der Schwangerschaft werden in Berlin Pauschalen gewährt.

Die Höhe der Pauschalen wurde von der Berliner Senatsverwaltung mit Rundschreiben Soz Nr. 06/2017 zur Umsetzung des § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II und der §§ 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 27b Abs. 2 SGB XII (in der Fassung vom 09. September 2024) bestimmt. Das Rundschreiben finden Sie unter folgendem Link:

https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2017_06-658136.php

 

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