Übernahme tatsächliche Miete während Karenzzeit

Mit der Bürgergeldreform wurde zudem eine einjährige Karenzzeit eingeführt, während der die tatsächliche Miete – auch wenn sie unangemessen hoch ist – in voller Höhe zu übernehmen ist, §§ 22 Abs. 3 und § 65 Abs. 3 und Abs. 6 SGB II. Voraussetzung ist, dass die Miete zuvor nicht bereits vom Jobcenter gedeckelt worden war.

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