Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win@t-online.de
Wenn Sie Probleme mit dem Jobcenter hinsichtlich der Miethöhe haben und anwaltliche Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Ist die Miete eindeutig zu teuer, stellt sich die Frage, ob bzw. wie lange das Jobcenter verpflichtet ist auch eine eindeutig zu teure Miete vollständig zu übernehmen.
In manchen Fällen ist jedoch klar, dass das Jobcenter eine zu teure Miete nicht vollständig, sondern nur bis zur Angemessenheitsgrenze übernehmen muss. In diesen Fällen stellt sich jedoch die Frage wie hoch die Angemessenheitsgrenze tatsächlich liegt.
Die Angemessenheitsgrenzwerte für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Betriebskosten) und die Heizkosten werden getrennt voneinander bestimmt.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Berliner Jobcenter seit Jahren nicht die vom Sozialgericht Berlin festgelegten (i.d.R. etwas höheren) Angemessenheitsgrenzwerte für die Bruttokaltmiete berücksichtigen, sondern auf die (i.d.R. etwas niedrigeren) Angemessenheitsgrenze nach der AV-Wohnen abstellen (siehe unten).
Wer also glaubt, dass die Jobcenter in Berlin von sich aus die Bruttokaltmiete bis zur korrekten Angemessenheitsgrenze berücksichtigen würden, der irrt leider. Die höheren gerichtlichen Angemessenheitsgrenzwerte lassen sich häufig über den Klageweg beim Sozialgericht mit guten Erfolgsaussichten durchsetzen.
Weitergehende Informationen:
Bestimmung der angemessenen Miete in Berlin
Übernahme der tatsächliche Bruttokaltmiete während Karenzzeit
Übernahme der tatsächliche Miete bis zur Durchführung eines Kostensenkungsverfahrens
Übernahme der tatsächlichen Miete wegen aus gesundheitlichen Gründen
Sofern Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Meine anwaltliche Beratung erfolgt sofern Sie sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen ohne Zuzahlung Ihrerseits. Soweit Sie rechtsschutzversichert sein sollten, rechne ich natürlich gerne gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Ansonsten kostet die Erstberatung für Selbstzahler i.d.R. 80,- Euro.
Gerne können Sie mich im Büro unter der Telefonnummer
(030 ) 303 28 503
anrufen und einen Termin vereinbaren oder Ihr Anliegen kurz erörtern.
Natürlich können Sie mir Ihr Anliegen auch kurz unverbindlich per E-Mail oder über das Kontaktfeld schildern. Ich melde mich dann zeitnah bei Ihnen.
Ich freue mich von Ihnen zu hören!
Anbei noch ein paar interessante externe Links zu dem Thema:
https://www.bz-berlin.de/berlin/amt-zahlt-hartz-iv-empfaengern-groessere-und-teurere-wohnungen