Übernahme tatsächliche Miete bis Mietkostensenkungsverfahren

Grundsätzlich ist das Jobcenter auch nach Ablauf der Karenzzeit verpflichtet weiterhin die tatsächliche Bruttokaltmiete solange in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen, bis ein ordnungsgemäßes Kostensenkungsverfahren vom Jobcenter durchgeführt worden ist.

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