Übernahme der tatsächlichen Miete für Karenzzeit gem. § 22 Abs. 3 SGB II

Ist die Miete eindeutig zu teuer, stellt sich die Frage, ob bzw. wie lange das Jobcenter verpflichtet ist auch eine eindeutig zu teure Miete vollständig zu übernehmen.

Mit der Bürgergeldreform wurde eine einjährige Karenzzeit eingeführt, während der die tatsächliche Miete – auch wenn sie unangemessen hoch ist – in voller Höhe zu übernehmen ist, §§ 22 Abs. 3 und § 65 Abs. 3 und Abs. 6 SGB II. Voraussetzung ist, dass die Miete zuvor nicht bereits vom Jobcenter gedeckelt worden war.

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