Sozialrecht – Bürgergeld, abschließende Leistungsfestsetzung nach vorläufiger Bewilligung

Rechtsanwalt Till Win
Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin
Tel. 303 28 503 / E-Mail: ra.win@t-online.de

Insbesondere bei schwankendem Einkommen kommt es zu sogenannten vorläufigen Bewilligungsbescheiden. Nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums fordert das Jobcenter dann oft unter Fristsetzung dazu auf das tatsächliche Einkommen mitzuteilen und nachzuweisen.

Im Anschluss werden die Leistungen dann vom Jobcenter endgültig festgesetzt.

Häufig setzten die Jobcenter die Leistungen dann wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten für den gesamten Zeitraum auf null Euro fest und verlangen die gesamten gewährten Leistungen zurück. Nicht selten handelt es sich dabei um mehrere Tausend Euro. Wichtig ist zu wissen, dass auch im Widerspruchs- und Klageverfahren noch Unterlagen nachgereicht werden können.

Auch im Übrigen kommt es im Rahmen der endgültigen Leistungsfestsetzung häufiger zu Fehlern, wie zum Beispiel:

-Verletzung formeller Vorschriften, z.B. unzutreffende Rechtsfolgenbelehrung, unzutreffende Zuordnung des Einkommens zu bestimmten Monaten, Festsetzungen nach Ablauf der Jahresfrist ab Ende des Bewilligungszeitraumes, etc…

-Häufig berechnet das Jobcenter auch das Einkommen Selbstständiger unzutreffend. Insbesondere werden oft einzelne Betriebsausgaben nicht anerkannt oder zu hohe Betriebseinnahmen unterstellt.

-Öfters berücksichtigt das Jobcenter zudem nachträglich eingereichte Unterlagen nicht mehr oder behauptet eingereichte Unterlagen nicht erhalten zu haben.

Es wird daher grundsätzlich empfohlen endgültige Leistungsfestsetzungsbescheide und Erstattungsbescheide anwaltlich überprüfen zu lassen.