Rechtsanwalt Till Win (Berlin Charlottenburg)
Das neue Bürgergeld, Kanzlei Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin, Tel. 030 303 28 503
Zum 01.01.2023 wurde das bisherige Hartz IV-Recht durch das neue Bürgergeld ersetzt. Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat einige deutliche Verbesserungen im Vergleich zum bisherigen Hartz IV-Recht umgesetzt:
- Erhöhung der Regelsätze von derzeit 446,- Euro auf 502,- Euro (Beispiel für Alleinstehende)
- Vorrang des Erwerbs eines Berufsabschlusses gegenüber der bloßen Vermittlung in Arbeit
- Kosten der Unterkunft werden erst nach Karenzzeit auf die Angemessenheit überprüft und ggfs. abgesenkt, § 22 SGB II
- Höherer Freibetrag (30 Prozent statt bisher 20 Prozent) für Erwerbseinkommen zwischen 520,- und 1000,- Euro (ab 01.07.2023)
- Deutliche Erhöhung des Schonvermögens
- Bagatellgrenze für Rückforderungen bei Überzahlungen bis zu 50,- Euro.
Weitere Infos auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: