Bürgergeld

Rechtsanwalt Till Win (Berlin Charlottenburg)

Das neue Bürgergeld, Kanzlei Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin, Tel. 030 303 28 503

Zum 01.01.2023 wurde das bisherige Hartz IV-Recht durch das neue Bürgergeld ersetzt. Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat einige deutliche Verbesserungen im Vergleich zum bisherigen Hartz IV-Recht umgesetzt:

  • Erhöhung der Regelsätze von derzeit 446,- Euro auf 502,- Euro (Beispiel für Alleinstehende)
  • Vorrang des Erwerbs eines Berufsabschlusses gegenüber der bloßen Vermittlung in Arbeit
  • Kosten der Unterkunft werden erst nach Karenzzeit auf die Angemessenheit überprüft und ggfs. abgesenkt, § 22 SGB II
  • Höherer Freibetrag (30 Prozent statt bisher 20 Prozent) für Erwerbseinkommen zwischen 520,- und 1000,- Euro (ab 01.07.2023)
  • Deutliche Erhöhung des Schonvermögens
  • Bagatellgrenze für Rückforderungen bei Überzahlungen bis zu 50,- Euro.

Weitere Infos auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html?etcc_med=SEA&etcc_cmp=B%C3%BCrgergeld&gclid=CjwKCAiAjs2bBhACEiwALTBWZUFVN-q1shBqt34UnJyzAviXUAApkH-if8eYY-lFJfQdqPmywA-cqRoCLwUQAvD_BwE