Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Till Win (Berlin Charlottenburg)
Arbeitsrecht, Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigung, Kanzlei Königin-Elisabeth-Str. 58, 14059 Berlin, Tel. 030 303 28 503

Ein Schwerpunktbereich meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Dazu gehört anwaltliche Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die Prozessführung vor dem Arbeitsgericht.

In den meisten Fällen vertrete ich Arbeitnehmer, die eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage aufgrund des  Kündigungsschutzgesetzes vor dem Arbeitsgericht angreifen wollen. In dem Kündigungsschutzprozess streiten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht formal um die Wirksamkeit der Kündigung und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Tatsächlich geht es im Prozess jedoch dann meistens um die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Vergleiches.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nur innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung möglich ist.

Bei kurzen Fragen können Sie mich gern kurz unverbindlich im Büro anrufen.

Falls Sie keinen Beratungshilfeschein haben und nicht rechtsschutzversichert sind, kostet die anwaltliche Erstberatung bei mir in der Regel 50,- Euro.

Weiterführende Informationen:

-Abfindung

Kündigung

Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutzklage (Erläuterung des Verfahrens)