Das Landgericht Berlin hat eine Klage von DriveNow gegen einen Kunden abgewiesen. Ich hatte den Kunden als Rechtsanwalt gegenüber DriveNow vertreten. Der Kunde hatte einen Mini bei einer Regenfahrt benutzt und war in eine überflutete Straße eingefahren. Es kam zu einem wasserbedingten Motorschaden. DriveNow forderte 13.000,- Euro wegen des Motorschadens. Der eingetretene Wasserschaden unterfalle nicht dem DriveNow-Versicherungsschutz so das Unternehmen. Der Kunde hafte daher auch für einfache Fahrlässigkeit, wobei das Verschulden vermutet werde. Zudem sei der Motorschaden auch grob fahrlässig vom Kunden herbeigeführt worden. Das Landgericht Berlin wies die Klage von Drive-Now mit Urteil vom 14.02.2019 (65 O 72/18) vollumfänglich ab. Der Vorfall sei von der DriveNow-Versicherung umfasst. Der Kunde hafte daher nur für grobe Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit konnte das Gericht im vorliegenden Fall zudem nicht erkennen.
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Aktuelles
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 Verfassungswidrigkeit bestimmter Sanktionen nach dem SGB II
- DriveNow Schadensregulierung – Landgericht Berlin weist Klage wegen wasserbedingtem Motorschaden ab
- B.Z. Artikel, Amt zahlt Hartz-IV-Empfängern größere und teurere Wohnungen
- BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01. August 2017 – 1 BvR 1910/12: Eilrechtsschutz wegen zu geringer Kosten für Unterkunft und Heizung darf nicht shematisch von Räumungsklage abhängig gemacht werden, drohende Verfahrenskosten sind ebenfalls zu berücksichtigen
- Zeit-Artikel vom 22.08.2017, Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern Sozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter.
- BZ – Artikel vom 17.02.2017; Spitze bei Bestrafungen, Hart IV statt Hartz IV: Das sind die härtesten Jobcenter Berlins
- Corrective: So unterschiedlich kürzen Jobcenter den Hartz IV-Empfängern das Existenzminimum
- Zeit Artikel: Zwei Milliarden Euro Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
- SG Aachen, Beschluss vom 05. August 2015 – S 14 AS 702/15 ER; Bestimmtheitsanforderungen hinsichtlich der Bewerbungspflicht und der Kostenübernahme für Bewerbungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2016 – L 7 AS 414/16 B ER – Aus einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung muss ersichtlich werden, ob eine Sanktion wegen wiederholter Pflichtverletzung droht.