Rechtsanwalt Till Win
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BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 – B 14 AS 30/15 R, Keine Bewerbungspflicht ohne Kostenübernahme in Eingliederungsvereinbarung →

BVerfG Beschluss vom 05. März 2013 – 1 BvR 2457/08, Festsetzungsverjährung für Beitragsbescheide ohne zeitliche Höchstgrenze frühestens mit dem Erlass einer wirksamen Beitragssatzung, verfassungswidrig

Publiziert am 13. Dezember 2015 von tillwin

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/03/rs20130305_1bvr245708.html

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    • Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 Verfassungswidrigkeit bestimmter Sanktionen nach dem SGB II
    • DriveNow Schadensregulierung – Landgericht Berlin weist Klage wegen wasserbedingtem Motorschaden ab
    • B.Z. Artikel, Amt zahlt Hartz-IV-Empfängern größere und teurere Wohnungen
    • BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01. August 2017 – 1 BvR 1910/12: Eilrechtsschutz wegen zu geringer Kosten für Unterkunft und Heizung darf nicht shematisch von Räumungsklage abhängig gemacht werden, drohende Verfahrenskosten sind ebenfalls zu berücksichtigen
    • Zeit-Artikel vom 22.08.2017, Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern Sozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter.
    • BZ – Artikel vom 17.02.2017; Spitze bei Bestrafungen, Hart IV statt Hartz IV: Das sind die härtesten Jobcenter Berlins
    • Corrective: So unterschiedlich kürzen Jobcenter den Hartz IV-Empfängern das Existenzminimum
    • Zeit Artikel: Zwei Milliarden Euro Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
    • SG Aachen, Beschluss vom 05. August 2015 – S 14 AS 702/15 ER; Bestimmtheitsanforderungen hinsichtlich der Bewerbungspflicht und der Kostenübernahme für Bewerbungen
    • LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Juni 2016 – L 7 AS 414/16 B ER – Aus einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung muss ersichtlich werden, ob eine Sanktion wegen wiederholter Pflichtverletzung droht.
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